Lernen für die Zukunft

 

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Erinnern Sie sich noch?

Im ersten Lebensdrittel war alles so schön geregelt.  Bildung fängt in Deutschland bereits im Kindergarten an. Heute gehen nahezu alle Kinder eines Jahrganges dorthin. Für den Schulbesuch gilt natürlich gleiches: Die allgemeine Schulpflicht ist ein Segen und Normalität zugleich. Bei allen regelmäßig wiederkehrenden Schulreformen: Schulbildung ist relativ übersichtlich und geregelt.

 

Das Recht auf Bildung ist jedoch mit der Schulzeit keinesfalls beendet. Viele Berufstätige müssen oder möchten sich auch nach ihrer Lehre gezielt weiterbilden, um neue berufliche Chancen zu nutzen, persönliche Interessen zu vertiefen oder eine andere berufliche Tätigkeit ausüben zu können, als es ihnen bisher möglich war.

Doch welche Bildungsmaßnahmen in welchem Fall genutzt werden können, das liegt in erster Linie in der Definition der Bildungsmaßnahme.


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